Abmahnung erhalten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten. Es wird eine Unterlassungserklärung gefordert und ein erheblicher Betrag vom Anwalt des Abmahners!
Dann Sind Sie wahrscheinlich Opfer des Abmahnunwesens oder gar einer Abmahnwelle geworden. Die Kanzlei Exner (Kiel) bietet auf den folgenden Seiten kostenlose Informationen zu Abmahnungen und dem, was Sie jetzt tun sollten.
Hilfe bei Abmahnung

Die Kanzlei Exner ist seit Jahren im Bereich der Abmahnungen tätig.
Egal ob der Vorwurf auf Filesharing, Urheber-, Marken- oder Wettbewerbs- Verletzung lautet, das Recht der Pflichtangaben (Impressum, Widerruf) oder Domainrecht betrifft:
Zahlreiche Abmahnungen sind gar nicht berechtigt, der Abmahner selbst verletzt gleichartige Rechte oder die Kosten sind überzogen.
Eine rechtzeitige Beratung kann vor weiteren Rechtsfehlern und hohen Kosten schützen.
Unterlassungs- Erklärung

Der korrekte Abmahner schlägt eine Unterlassungs-Erklärung vor. Eine geänderte Unterlassungserklärung ist auch der sicherste Weg, um eine einstweilige Verfügung und weitere Anwalts- und Gerichtskosten zu vermeiden.
Die ist immer für seinen Mandanten und auf die optimale Durchsetzung seiner Kosten ausgelegt.
Es wird oft zu viel gefordert und doch darf z. B. die Klausel zur Vertragsstrafe aus Rechtsgründen nicht ganz gestrichen werden.
Es ist also eine geänderte und wirksame Unterlassungs- Erklärung von einem Rechtsanwalt erforderlich.
Als weiter führende Informationen und Alternative zur geänderten Unterlassungserklärung: Die Schutzschrift nach Abmahnung.
Abwehr der Abmahn-Kosten

Erkennen Sie die vorgeschlagenen Kosten der Gegenseite nicht ungeprüft an.
Die Kosten sind vielfach zu hoch oder gar nicht berechtigt (Beispiel: Der Fall des Abmahnvereins "Ehrlich währt am längsten")
Oftmals können durch die rechtzeitige anwaltliche Beratung erhebliche Kosten vermieden werden.
Im vorgerichtlichen Bereich wird auch die Kanzlei Exner zu wirtschaftlichen Bedingungen tätig.
Prüfen Sie Ihren Fall anhand der kostenlosen Informationen auf Gegen-Abmahnung.de und rufen Sie uns bei Bedarf an.
Gegen-Abmahnung: Begriff + Idee
Was kann unter Gegenabmahnung verstanden werden? Der Begriff Gegen-Abmahnung ist nicht in einem Gesetz allgemein verbindlich definiert. Angesichts der vielen Erscheinungsformen von Abmahnungen, hier einmal ein Blick auf die Abwehr von Abmahnungen = Gegen-Abmahnung. Der Blick reicht von einer sehr engen Definition als juristischem Fachbegriff durch die Rechtsprechung bis hin zu einem sehr weiten Begriff, der alle Maßnahmen Gegen-Abmahnungen umfasst.
Gegen-Abmahnung wird hier als umfassende Maßnahmen gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Hauptsacheverfahren (insb. Kosten-Streit) verstanden:
Gegnerliste der Kanzlei Exner
Nutzen Sie die praktische Erfahrung von Rechtsanwalt Exner in Abmahn-Sachen. Gegen zahlreiche Abmahner als Gegner ist die Kanzlei Exner wiederholt um Rechtsbeistand gebeten worden und konnte erfolgreich Abmahnungen abwehren.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerfG vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) ist die Veröffentlichung von Gegnerlisten im Internet zulässig.
Die Gegnerliste ist nicht mit einer Wertung verbunden. Sie soll insb. dazu dienen, gleich gelagerte Fälle oder Abmahnungen zu erkennen und eine Kommunikation ueber diese zu ermöglichen.
Gerade bei einer Vielzahl von Abmahnungen oder Mängeln, stellt die ermittelte Anzahl im gerichtlichen Prozess ein geeignetes Argument gegen unberechtigte Ansprüche dar.